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   BGH, 19.02.1952 - V BLw 123/50   

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BGH, 19.02.1952 - V BLw 123/50 (https://dejure.org/1952,1777)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1952 - V BLw 123/50 (https://dejure.org/1952,1777)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1952 - V BLw 123/50 (https://dejure.org/1952,1777)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 72/50
    Auszug aus BGH, 19.02.1952 - V BLw 123/50
    Im Zeitpunkt der Rechtsbeschwerdeeinlegung hatte die Antragsgegnerin also als alleiniger Abkömmling (Beschl des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 72/50; NJW 1952, 103 = RechtdLandw 1952, 54 Nr. 8) die Rechtsstellung eines in seinem Rechte durch die Beschwerdeentscheidung unmittelbar beeinträchtigten Beteiligten (§ 37 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 LVO; OGHZ 2, 266).
  • BGH, 14.07.1958 - V BLw 19/58

    Rechtsmittel

    Das Recht des Beschwerdeführers, von dessen Beeinträchtigung das Beschwerderecht abhängt, muß bereits, im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung bestanden haben (Ergänzung zum Beschluß vom 19. Februar 1952, V BLw 123/50, RdL 1952, 154).

    Maßgebend ist die verfahrensrechtliche Stellung des Beschwerdeführers im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 123/50, RdL 1952, 154, 155 mit Anmerkung von Rötelmann und 7. Juli 1953, V BLw 35/53).

  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 16/59

    Rechtsmittel

    Nach der Entscheidung des beschließenden Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, RdL 1952, 154 = LM Nr. 13 zu § 23 LVO) komme es auf die verfahrensrechtliche Stellung des Beschwerdeführers im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung und nicht auf den der Entscheidung an.

    Der Rechtsbeschwerde steht auch nicht etwa die von ihr angeführte Entscheidung des Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50) zur Seite.

  • BGH, 27.01.1953 - V BLw 106/52

    Rechtsmittel

    Bei diesem Sachverhalt liegt die rechtliche Behandlung der Hofstelle nicht, wie das Beschwerdegericht annimmt, in der Problemstellung, ob ein gewerblicher und ein landwirtschaftlicher Betrieb im Verhältnis von Doppelbetrieben gegeben sind (vgl. dazu Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 123/50; RechtdLandw 1952, 154) und der landwirtschaftliche Betrieb für das rechtliche Schicksal der dem gewerblichen Betrieb dienenden Gebäude und Grundstücke bestimmend ist, sondern, das entscheidende Problem liegt darin, ob der Hofstelle überhaupt noch landwirtschaftlicher Charakter zuzusprechen ist.
  • BGH, 20.10.1964 - V BLw 8/64

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, RdL 52, 154 = LM HöfeO § 3 Nr. 2) betraf einen Antrag in erster Linie auf Feststellung , daß der gesamte Grundbesitz, auf dem der Antragsteller eine Land- und Forstwirtschaft sowie eine Brauerei betrieb, nicht Hofeigenschaft im Sinne der Höfeordnung habe, und hilfsweise, daß diese Eigenschaft dem auf dem neu angelegten Grundbuchblatt vereinigten Grundbesitz nicht zukomme.
  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 17/56

    Rechtsmittel

    Die Befugnis zur Einlegung eines Rechtsmittels ist sowohl im Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit (vgl. Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl. II 2 d.allg.Einl. vor § 511) wie auch im Verfahren in Landwirtschaftssachen, auf das nach § 9 LwVG die Vorschriften des Gesetzes 1 über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß anzuwenden sind, nach dem Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels zu beurteilen (vgl. Pritsch LwVG § 22 Bem. D II b; Schlegelberger FGG 6, Aufl. § 20 Anm. 5; Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 123/50, RechtdLandw 1952, 154 = LindMöhr LVO § 23 [Nr. 13]).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54

    Rechtsmittel

    Die nach den obigen Ausführungen mit Recht vorgenommene Prüfung der mutmaßlichen Entwicklung steht auch nicht mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, RechtdLandw 1952, 154) in Widerspruch.
  • BGH, 19.01.1956 - V BLw 65/55

    Rechtsmittel

    Ob die Rechtsbeschwerde mit dem Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, Lind-Möhr Nr. 13 zu § 23 LVO = RechtdLandw 1952, 154) eine Abweichung im Sinne des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG geltend machen will, ist nicht klar ersichtlich.
  • BGH, 07.07.1953 - V BLw 35/53

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 19. Februar 1952 (V BLw 123/50, RechtdLandw. 1952, 154) ausgeführt, für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde komme es, wie auch sonst für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, hinsichtlich der Frage, ob die das Rechtsmittel ergreifende Person zur Rechtsmitteleinlegung befugt sei, auf die verfahrensrechtliche Stellung dieser Person im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung, nicht etwa auf den Zeitpunkt der Entscheidung an.
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